Vermögensaufteilung
Einer der größten Streitpunkte bei einer Scheidung ist die Klärung der Vermögensaufteilung. Auch hier ist es ratsam, eine außergerichtliche Aufteilungsvereinbarung zu erzielen, da sonst die Aufteilung vom Richter festgelegt wird.
Ich als Scheidungsanwalt unterstütze Sie dabei, dass Sie den Anteil erhalten, auf den Sie Anspruch haben. Ich vertrete Sie natürlich auch vor Gericht, falls ein Aufteilungsverfahren angestrebt werden muss.
"Nur klare Regelungen sorgen für langfristige und gute Lösungen."
Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung mit dieser Problematik rate ich Ihnen zu einer rechtzeitigen Überprüfung, ob alle Dokumente noch vorhanden sind.
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Fertigen Sie Kopien an, damit deren Existenz später nachgewiesen werden kann.
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Die Qualität der Unterlagen ist die Basis für gute Verhandlungen bei der Vermögensaufteilung.
Worüber muss verhandelt werden?
Eheliche Ersparnisse
Es handelt sich hierbei um alle Vermögenswerte, die während aufrechter Ehe von beiden Partnern als Wertanlage angeschafft wurden. Dazu zählen Konten, Sparbücher, Lebensversicherungen, Aktien, Fonds, Bausparverträge, Goldbarren usw.
Eheliches Gebrauchsvermögen
Als eheliches Gebrauchsvermögen zählen alle Güter, die von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt wurden und während aufrechter Ehe erworben wurden. Dazu zählt unter anderem der Hausrat, die gemeinsame Wohnung, das gemeinsame Haus, Autos usw.
Zugewinn
Der Zugewinn ist das Vermögen, das einer oder beide Ehepartner gemeinsam während der Ehe erworben haben. Der Zeitraum für den Zugewinnausgleich liegt zwischen der Eheschließung und dem Zerrüttungszeitpunkt.