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Schenkung

Grundsätzlich ist es eine schöne Geste, wenn ein Mensch dem anderen etwas schenkt. Aber als Rechtsanwalt für Erbrecht und Familienrecht habe ich in den letzten Jahren meiner Tätigkeit in Innsbruck und Tirol sehr oft miterleben müssen, dass Schenkungen auch sehr viel Streit und Unordnung stiften können.
Nicht selten werden gut gemeinte Schenkungen juristisch falsch vollzogen, wodurch spätere Konflikte beinahe schon vorprogrammiert sind.
Denn natürlich wirken sich solche Schenkungen meist empfindlich auf die Summe des zu vererbenden Vermögens aus. Der Zusammenhang zwischen Schenkungen und den Ansprüchen auf Pflichtteile kann kompliziert sein.
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie juristische Hilfe benötigen, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Speziell Schenkungen auf den Todesfall müssen sehr gut überlegt sein, da sie nicht rückgängig gemacht werden können. Und oft werden sie leider formal falsch vollzogen.
Ein selbst geschriebener Zettel oder eine mündliche Vereinbarung halten vor Gericht nicht stand.
Ich setze für Sie die korrekten Schriftsätze und Dokumente auf, damit Ihr Wille so vollzogen wird, wie Sie das möchten.
Bei dem Thema Schenkungen vertrete und berate ich Sie daher unter anderem zu folgenden Themen:
  • Schenkungen und Pflichtanteil
  • Vermögen verschenken
  • Errichtung von Veräußerungs- und Belastungsverboten
  • Immobilien verschenken
  • Schenkungen auf den Todesfall