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Verlassenschaftsverfahren

Leider tritt der Tod oft sehr unerwartet ein. Man ist als Mensch vollkommen verwirrt. Dennoch sind administrative Dinge zu bewältigen, Dokumente vorzulegen, Fristen einzuhalten.
Man muss wichtige Entscheidungen für die Zukunft treffen und Fehler können auf Jahre hinaus Folgen haben.
"Je mehr Erben vorhanden sind, um so komplexer wird die Verteilung des Besitzes."
Als erfahrener Anwalt für Erb- und Familienrecht kann ich Sie daher bei einem Verlassenschaftsverfahren mit meinem Fachwissen beraten und auf Wunsch vertreten.
Denn sehr oft kommt es im Zuge dieser Verfahren zu Erbstreitigkeiten. Und nicht selten müssen die Ansprüche mit einer Erbschaftsklage durchgesetzt werden.
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Hilfe benötigen. Denn jeder Mensch hat ein Anrecht auf sein Recht.
Bei dem Thema Verlassenschaftsverfahren vertrete und berate ich Sie daher unter anderem zu folgenden Themen:
  • Prüfung und Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche
  • Kosteneinsparung durch Beschleunigung des Verfahrens
  • Vertretung bei Erbstreitigkeiten
  • Führung von Erbschaftsklagen
  • Koordination aller Termine, Verpflichtungen und Fristen
  • Wohnungsauflösungen und Zwangsverkäufe